Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bis wann müssen Sie bestellen?
Um alles in bester Qualität und Frische herstellen zu können, bitten wir Sie,
Ihre Bestellung - wenn möglich - 7 Tage im Voraus zu tätigen.
Wie bekommen Sie Ihre Ware?
Im Normalfall wird die Ware bei uns abgeholt und das Leergut sauber zurückgebracht.
Nach Absprache mit uns liefern wir Ihnen die Ware nach Hause.
Zubringerdienst mit Lieferwagen in Hamburg für 15 Euro pauschal und außerhalb Hamburgs
nach Absprache.
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, mit Ausnahme bei Einfluss
höherer Gewalt. Abweichungen von der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit sind möglich und
berechtigen nicht zur Preisminderung.
Preise:
Bitte beachten Sie, dass laut §12 des UStG. der Partyservice mit Speisen 19% MwSt enthält,
wenn in dem Lieferumfang Leihgeschirr und/oder die Gestellung von Bedienungspersonal
enthalten ist. Ansonsten beträgt der Steuersatz für Speisen 7%.
Der Rechnungsbetrag wird bei der Übergabe bzw. Lieferung fällig. Er ist in bar zu bezahlen.
Bei Bestellung sind 10% Anzahlung fällig.
Reklamationen:
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtig werden, wenn die Beanstandung
unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt bzw. gleich bei Abholung.
Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmittel nicht möglich.
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns
unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung.
Stornierung:
Bei Stonierung des Auftrages bis zu einem Tag vorher, wird die Anzahlung einbehalten
Leistungsumfang:
Kommt es abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren,
als dem vereinbarten Bedarf z.B.durch geringere Teilnehmerzahlen oder witterungsbedingte
Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung es vereinbarten
Auftragsvolumens. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens sieben Tage
vor der Veranstaltung schriftlich der Auftragnehmerin mitgeteilt werden.
Fehlmeldungen:
Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, der neben dem Mietpreis die
Kosten der erforderlichen Wiederbeschaffung zum Neuwert zu tragen hat. Der Mieter hat das
Mietgut sorgfältig zu behandeln.
Unser Kunde ist verpflichtet:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle
Risiken zu versichern, uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und
reparaturbedürftig ist.